NATUR-SCHUTZ
Die Planung unseres Windparks steht unter Berücksichtigung von naturschutz- und immissionsfachlichen Interessen. Zwar haben in den vergangenen Jahren viele Studien Befürchtungen einer negativen Umweltbelastung widerlegt, dennoch haben wir alle erforderlichen Gutachten erstellen lassen, um diese Aspekte bei der Planung umfassend einzubeziehen.
Brutvogelerfassung
Die Brut- und Rastvögelerfassungen erfolgten im Rahmen von Begehungen durch einen unabhängigen Sachverständigen. Als kritische Arten wurden der Kiebitz in Ahrensfeld und die Waldschnepfe in Wittefeld identifiziert. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück werden für beide Arten geeignete Ausgleichsmaßnahmen durch die Antragssteller geschaffen.
Fledermauserfassung
Die Erfassung der örtlichen Fledermauspopulationen erfolgte ebenfalls durch einen unabhängigen Sachverständigen. Der Schwerpunkt der Untersuchung lag dabei auf den für Windkraftplanungen relevanten Fledermausarten in einem Radius von etwa 1.000 Meter um die Windeignungsflächen. Im Gebiet wurden mehrere Fledermausarten detektiert
Schallgutachten IEL
Das schalltechnische Gutachten dient als Lärmschutznachweis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dabei werden für die maßgeblichen Immissionspunkte die Beurteilungspegel rechnerisch ermittelt und den dort geltenden Orientierungswerten gegenübergestellt. Das schalltechnische Gutachten führt den Nachweis, dass unter den im Gutachten aufgeführten Bedingungen aus Sicht des Schallimmissionsschutzes keine Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb der WEA bestehen.
Schattenwurfgutachten IEL
Für die Bewertung des Rotorschattenwurfes wurde eine Schattenwurfprognose erstellt. Die Berechnungen sollen darstellen, für wie lange Rotorschattenwurf an den definierten Immissionspunkten auftreten kann. Die ermittelte Dauer wird den gesetzlich zulässigen Richtwerten gegenübergestellt. Die gesetzlichen Richtwerte werden durch den Einsatz einer Schattenwurfabschaltautomatik eingehalten. Die Installation und die Programmierung werden dabei durch einen Fachunternehmer abgenommen. Die Überwachungsbehörde hat während der Betriebsphase jederzeit die Möglichkeit, die Funktion und die tatsächlichen Abschaltalgorithmen zu überprüfen.
Bodengutachten Porada
Im Rahmen der Planung wurden für das zu erstellende Bodengutachten sechs Kleinrammbohrungen entsprechend der DIN EN ISO 22475 und zwei elektrische Drucksondierungen entsprechend der DIN EN ISO 22476 je Windkraftanlage im Bereich der geplanten Windkraftanlagenfundamente abgeteuft. Aus den Ergebnissen der Untersuchungen wurden das Baugrundgutachten und die Gründungsempfehlung für alle 13 Windenergieanlagenstandorte abgeleitet.
Gefährdungsgutachten Veenker
Da der Bürgerwindpark Ahrensfeld zu beiden Seiten der Bundesautobahn A1 verläuft und westlich an den Autobahnparkplatz der BAB A1 grenzt, wurde aufgrund des Abstandes zwischen der Bundesautobahn und den Windenergieanlagen für die WEA Ah06 und für die WEA Ah07 ein Nachweis erbracht, dass keine Gefährdung von Personen auf der Bundesautobahn A1 und auf dem Autobahnparkplatz besteht. Die Zulässigkeit wurde unter Berücksichtigung der zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen (zusätzlicher Wartungsintervall) für beide WEA erbracht
hydrogeologisches Gutachten
Der Windpark Wittefeld liegt zum überwiegenden Teil im Trinkwassergewinnungsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlage Wittefeld der Stadtwerke Osnabrück AG sowie in der Nähe weiterer Brauchwasser-/Beregnungsbrunnen. Der Bau von Windkraftanlagen im Gebiet einer möglichen Schutzzone IIIB hat generell ein geringes Gefährdungspotenzial bzgl. der Wassergewinnungsanlage und ist nach Aussagen des Gutachters genehmigungspflichtig. Durch entsprechende Schutzmaßnahmen lässt sich das Gefährdungspotenzial für das Grund- und Fließwasser auf ein Minimum reduzieren
Turbulenzgutachten TÜV Nord
Die Planung wurde durch die TÜV NORD SysTec GmbH & Co. KG daraufhin bewertet, ob bei den gewählten WEA-Abständen die Auslegungswerte der Turbulenzintensität an den betrachteten WEA eingehalten werden. Der Lastvergleich der Betriebsfestigkeitslasten des WEA-Herstellers ergab keine relevante Überschreitung, so dass die Standsicherheit hinsichtlich der Ermüdungslasten unter Berücksichtigung der Anforderung aus diesen Berechnungen nicht gefährdet ist.
UVS
Ob eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) für die geplanten Ausbaumaßnahmen notwendig ist, richtet sich nach vorgegebenen vorhabenspezifischen Größen- oder Leistungswerten sowie an den zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. Nach § 3b Abs. 2 UVPG wird die UVP-Pflicht ausgelöst, wenn mehrere Vorhaben derselben Art, die gleichzeitig von demselben oder mehreren Trägern verwirklicht werden sollen und in einem engen Zusammenhang stehen (kumulierende Vorhaben), zusammen die maßgeblichen Größen- oder Leistungswerte erreichen oder überschreiten. Für das Vorhaben wurde eine UVS erstellt, da im räumlichen Zusammenhang die Gesamtanzahl von 20 WEA überschritten wird (Windparks Ahrensfeld, Kalkriese und Wittefeld). Zur Darstellung des Vorhabens auf Natur und Landschaft wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) inklusive Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und Artenschutz-Fachbeitrag erstellt.
Eingeholte Gutachten
AW Windenergie Bramsche GmbH & Co. KG
Wiesenweg 7
49565 Bramsche